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   KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94   

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https://dejure.org/1994,4643
KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94 (https://dejure.org/1994,4643)
KG, Entscheidung vom 20.12.1994 - 1 W 6687/94 (https://dejure.org/1994,4643)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 (https://dejure.org/1994,4643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Qualität, Auftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1379
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 08.03.1988 - 1 W 880/88
    Auszug aus KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    : 1. Soweit nach § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG für die Betreuerbestellung die Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen vorgeschrieben ist, gelten die für die frühere Gebrechlichkeitspflegschaft vertretenen Grundsätze zum Erfordernis sogenannter Gutachtenqualität ärztlicher Stellungnahmen (vgl. KG, FamRZ 1988, 981 = NJW-RR 1988, 1031) entsprechend.

    Der Senat hat dazu früher in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten im Hinblick auf die damaligen Voraussetzungen der sog. Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 II und III BGB a.F.) zur sog. Gutachtenqualität ärztlicher Stellungnahmen, die eine richterliche Nachvollziehbarkeit ermöglichen müßten, im wesentlichen folgendes ausgeführt (Senat, FamRZ 1988, 981 = NJW-RR 1988, 1031):.

    Darüber hinaus hat der Senat in FamRZ 1988, 981, 983, weiter ausgeführt, daß die vorbezeichneten Anforderungen an die sog. Gutachtenqualität ärztlicher Äußerungen in noch stärkerem Maße gelten, wenn es sich nicht nur um die Aufrechterhaltung der damaligen Zwangspflegschaft gegen den Willen des Betr.

    Rspr. des Senats (z.B. FamRZ 1988, 981, 983) auch i.V. mit den aktenkundigen früheren ärztlichen Stellungnahmen nicht aus, um der zeitnah erstellten ärztlichen Äußerung vom 11.1.1994 die erforderliche Gutachtenqualität i.S. der jetzt ausdrücklich im Gesetz enthaltenen Regelung des § 68b I S. 1, 4 und 5 FGG zu verleihen.

  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

    Auszug aus KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Dabei sind die Anforderungen unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 19, 93 = FamRZ 1965, 547) hervorgehobenen Gesichtspunkte eines wirksamen Grundrechtsschutzes nicht gering anzusetzen.
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Bei einem medizinischen Gutachten ist hierfür erforderlich, daß der SV den Untersuchungsbefund, aus dem er seine Diagnose ableitet, im einzelnen mitteilt und die Folgerungen aus den einzelnen Befundtatsachen auf die Diagnose oder die ihm sonst gestellte Beweisfrage nachvollziehbar darstellt (vgl. z.B. Senat, Recht und Psychiatrie 1986; BGHZ 70, 252, 260 = FamRZ 1978, 407 ff.; BayObLG, …
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06

    Verfahren der Aufhebung einer mit Zustimmung des Betroffenen vorgenommenen

    Die Einfügung von § 68b Abs. 1a FGG durch das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat nichts daran geändert, dass das Vormundschaftsgericht die Erstattung eines Gutachtens im Sinne des § 68 Abs. 1 FGG grundsätzlich selbst zu veranlassen hat (Fortführung von Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94, FamRZ 1995, 1279 = KGR Berlin, 1995, 248).

    Der Verwertung dieser Stellungnahme als Gutachten im Sinne von § 68b Abs. 1 S. 1 FGG steht bereits entgegen, dass sie das Gericht entgegen dem Wortlaut der Vorschrift nicht "eingeholt" und eigens in Auftrag gegeben hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = Juris, Rdn. 9).

  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Unterbringungsverfügung

    Dabei muss grundsätzlich erkennbar werden, inwieweit es sich um eigene Wahrnehmungen des Gutachters handelt, sowie wann und in welchem Zusammenhang sich für erheblich gehaltene, möglichst genau zu schildernde Vorgänge zugetragen haben (zu dem Ganzen: KG Berlin, Beschl. v. 20.12.1994 - 1 W 6687/94 -, juris Rn. 6).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Nur solche Ausführungen lassen die erforderliche richterliche Prüfung des Gutachtens auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zu (vgl. zum Betreuungsgutachten Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = KG-Report 1995, 248).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das Gutachten entspricht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94, FamRZ 1995, 1382).
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Das Gutachten entspricht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379ff).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06

    Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung

    Die Person des Sachverständigen hat das Gericht vor der Begutachtung dem Betroffenen bekannt zu geben, weil nach §§ 15 Abs. 1 FGG, 406 ZPO eine Ablehnung des Sachverständigen in Betracht kommt (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = KG-Report 1995, 248).
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